Die kommunale AHV/IV/EO Zweigstelle
Erledigt alle Aufgaben im Zusammenhang mit der eidgenössischen und kantonalen AHV-Gesetzgebung und dem kantonalen Gesetz über die Familienzulagen.
Sie kümmert sich um die Basiskontrolle des Krankenversicherungsschutzes in Bezug auf die obligatorische Grundversicherung.